Krankenhäuser in Deutschland sind nach § 135a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Mit der im April 2024 in Kraft getretenen Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, wozu auch wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit gehören.
Das einrichtungsinterne Qualitätsmanagementsystem (QMS) am UKSH dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der Patientenversorgung sowie der Organisationsentwicklung. Darüber hinaus haben zahlreiche Kliniken, Institute und Zentren ihr QMS zertifizieren lassen.