Das UKSH beteiligt sich an den gesetzlich verpflichtenden und zusätzlich an verschiedenen freiwilligen Qualitätssicherungsverfahren, um eine optimale medizinische Behandlungsqualität sowie allerhöchste Patientensicherheit zu gewährleisten.
Qualitätssicherung ist Führungsaufgabe. – Die Klinikdirektionen des UKSH stimmen sich engmaschig mit den in ihren jeweiligen Abteilungen benannten Verantwortlichen sowie mit den Ansprechpartnern in der Stabsstelle UEVA ab, um sich kontinuierlich gemeinsam für den Erhalt und die Weiterentwicklung der erbrachten Qualität zu engagieren.