In einigen Fällen ist eine Strahlentherapie indiziert. Diese kommt zum Teil als Ergänzung der systemischen Therapie in Betracht, um zum Beispiel um den Therapieerfolg einer medikamentösen Therapie bei Lymphomerkrankungen nach der Chemotherapie weiter zu festigen.
Bei einigen Erkrankungen wie zum Beispiel dem multiplen Myelom kann die Bestrahlung einer Knochenzerstörung („Osteolyse“) bei Frakturgefahr oder ausgeprägter Schmerzsymptomatik helfen, die Beschwerden rasch zu bessern. Seltener kommt die Ganzkörperbestrahlung im Rahmen der allogenen Stammzelltransplantation zum Einsatz.
Die Bestrahlung wird durch die Kollegen der Klinik für Strahlentherapie anhand von aktuellen Computertomographien geplant und zielgerichtet durchgeführt. Die meisten Bestrahlungen können ambulant erfolgen, in einigen Fällen ist eine stationäre Aufnahme sinnvoll, um mögliche Begleiterscheinungen besser behandeln zu können.
Die Nebenwirkungen der Strahlentherapie treten zumeist lokal im Bereich des Bestrahlungsfeldes auf und bestehen aus Rötung, Hautreizung und Entzündung des bestrahlten Gewebes. Dabei ist insbesondere auf eine Reizung umgebender Organe zu achten. Durch gezielte Pflegemaßnahmen sind lokale Nebenwirkungen in der Regel gut kontrollierbar.