„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen" – mit diesem Satz sind die fünf Leitsätze der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen https://www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/die-charta_leitsaetze.html in Deutschland überschrieben, mit dem Ziel, allen Menschen, die einer hospizlich-palliativen Betreuung bedürfen, hierzu auch einen Zugang zu ermöglichen.
In fünf Leitsätzen und den entsprechenden Erläuterungen werden Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe in Deutschland formuliert. Im Mittelpunkt stehen immer die betroffenen Menschen mit ihren Bedürfnissen. Die fünf Leitsätze spiegeln die gesellschaftlichen Herausforderungen, die Anforderungen an die Versorgungsstrukturen, Aus-, Weiter- und Fortbildung, Entwicklungsperspektiven und Forschung sowie die internationale Dimension wider.
Auch in Schleswig-Holstein können schwerkranke und sterbende Menschen darauf vertrauen, dass sie im letzten Lebensabschnitt nicht alleingelassen werden. So gibt es über das Land verteilt 50 ambulante Hospizgruppen und ‑initiativen und 7 stationäre Hospize.
Unterschied zwischen Hospiz und Palliativstation
Hospize sind eigenständige Pflegeeinrichtungen für Menschen in der letzten Lebensphase. Im Gegensatz zu Palliativstationen, wo der Aufenthalt oft noch auf eine Stabilisierung zielt und zeitlich begrenzt ist, können schwerstkranke Menschen in einem Hospiz bis zu ihrem Lebensende palliativ versorgt und gepflegt werden, um ihnen ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Nur sehr selten gehen die Gäste eines Hospizes noch einmal nach Hause. Die Atmosphäre in Hospizen ist oft deutlich wohnlicher und weniger von Medizinischem geprägt als auf Palliativstationen. Schwerkranke Menschen im Hospiz werden daher auch als Gäste und nicht als Patientinnen und Patienten bezeichnet. Die Kosten für das Hospiz werden komplett von der Krankenkasse übernommen, eine Zuzahlung sollte nicht verlangt werden.
Der Stellenwert ehrenamtlicher Begleitung und Mitarbeit ist im Hospiz größer als auf Palliativstationen.